Versteuerung der Mieteinnahmen

Von den Mieteinnahmen sind die Aufwendungen für die Finanzierung und den Unterhalt der Immobilie abzuziehen.

Dazu zählen:

  • Zinsbelastungen aus dem Kredit,
  • Handwerkerrechnungen,
  • lineare Abschreibungen des Gebäudes,
  • Werbungskosten.

Zur steuerlichen Beratung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.