Unbefristeter Mietvertrag

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Wohndauer des Mieters. Sie beträgt zwischen drei und neun Monaten (bis fünf Jahre drei Monate, nach fünf Jahren sechs Monate, nach acht Jahren neun Monate).

Schließen Sie immer einen schriftlichen Mietvertrag vor Einzug des Mieters, denn sonst kann es für Vermieter bei Mietstreitigkeiten schnell problematisch werden. Bei mündlichen Verträgen gelten immer die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Diese sind zum größten Teil zum Nachteil des Vermieters ausgelegt.